Landesförderung für den Einbau einer Alarmanlage in Oberösterreich kurz zusammengefasst:
Wer bzw. was wir gefördert?
Eigentümer/-innen bzw. Mieter/-innen von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Hauptwohnsitz: Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Selben Hauptwohnsitz: Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.
Fachgerechte Einbau: Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen. Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.
Wie sieht die Förderung aus?
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Wie hoch darf Ihr Einkommen sein und wie wird dieses berechnet um eine Förderung zu erhalten?
Ihr Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
- 39.000 Euro bei einer Person
- 65.000 Euro bei zwei Personen
- +6.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt ohne Einkommen oder
- +7.000 Euro für jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung und daher erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird
- +6.000 Euro bei Alimentationszahlungen pro Kind oder
- +7.000 Euro bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe
aufgrund erheblicher Behinderung
Weitere ausführlichere Informationen und Details finden Sie unter Land-Oberösterreich.gv.at und in der PDF „Wohnbauratgeber Alarmanlagen“ vom Land Oberösterreich bzw. Wohnbau Oberösterreich.